Impfbestimmungen: Zur Einreise nach Japan sind, von welchem Ursprungsland auch immer, keine Impfungen erforderlich. Tiere, Pflanzen, usw.: Bereits vor der Zollabfertigung müssen folgende Bedingungen erfüllt worden sein:

  • Pflanzen, deren Einfuhr nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten sind.
  • Für Hunde ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staube-Schutzimpfung, sowie ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
  • Tollwut zwischen 30 - 180 Tage vorher
  • Möglicherweise bis zu 14 Tage Quarantäne

Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen gelten diverse Einschränkungen. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bei den folgenden Websites danach:

(Plant Protection Station of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Büro für Pflanzenschutz des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.pps.go.jp

(Animal Quarantine Service of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Abteilung für Quarantäne des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.maff-aqs.go.jp