Impfbestimmungen: Zur Einreise nach Japan sind, von welchem Ursprungsland auch immer, keine Impfungen erforderlich. Tiere, Pflanzen, usw.: Bereits vor der Zollabfertigung müssen folgende Bedingungen erfüllt worden sein:
- Pflanzen, deren Einfuhr nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten sind.
- Für Hunde ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staube-Schutzimpfung, sowie ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
- Tollwut zwischen 30 - 180 Tage vorher
- Möglicherweise bis zu 14 Tage Quarantäne
Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen gelten diverse Einschränkungen. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bei den folgenden Websites danach:
(Plant Protection Station of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Büro für Pflanzenschutz des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.pps.go.jp
(Animal Quarantine Service of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Abteilung für Quarantäne des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.maff-aqs.go.jp

