Visa, Reisepass

Aufenthalte von bis zu 90Tagen
Wenn sie als Tourist einreisen und die Dauer Ihres Aufenthalts 3 Monate nicht überschreiten wird, benötigen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz für die Einreise in Japan nur einen gültigen Reisepass. Die Beantragung eines Visums ist nicht notwendig. Sie erhalten bei Einreise in Japan einen Stempel in den Pass, der ihnen automatisch ein "Temporary Visitor's"-Visum erteilt.
Als Angehöriger eines anderen Staates sollten Sie sich bei der japanischen Botschaft oder einer konsularischen Vertretung erkundigen, ob Sie für die Einreise nach Japan ein Visum beantragen müssen. Eine Liste der Länder mit abweichenden Visa-Anforderungen finden Sie auch auf unserer englischsprachigen Webseite.
Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen wollen, müssen ein Visum beantragen. Dieses Visum können Sie bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung beantragen. Bei der Einreise muss das Visum dem Grenzbeamten vorgelegt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die zeitlich begrenzte Einreise ohne Aufenthaltserlaubnis
In den folgenden Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich:
- Passagiere von Handelsschiffen und Flugpassagiere können eine Aufenthaltserlaubnis von maximal 72 Stunden erhalten, während sich ihr Schiff oder Flugzeug in Japan befindet.
- Passagiere eines Handels- oder Passagierschiffes, die in einem Hafen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Haben, können eine Reise über Land von maximal 15 Tagen machen und wieder in einem anderen Hafen An Bord des gleichen Schiffes gehen.
Beachten Sie auch folgende Hinweise:
Alle Anfragen bezüglich der neuen Einreisebestimmungen wie auch konsularische Fragen überhaupt richten Sie bitte direkt an die Japanische Botschaft.
Sie sind schon in Japan und wollen länger bleiben?
Wenn der Aufenthalt über 90 Tage ausgedehnt werden soll, müssen Sie sich als Tourist, oder auch, wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf dieser 90 Tage, vom Zeitpunkt der Einreise an gerechnet, an das Gemeindeamt Ihres Aufenthaltsortes in Japan.
Touristen, die länger als 90 Tage unterwegs sein wollen, können jetzt unter dem "Longer Stays Program" bis zu ein Jahr lang durch Japan reisen. Informationen dazu finden Sie auf unserer englischsprachigen Webseite.
Jap. Botschaften und Konsulate in Deutschland
Zollamt
Erklärung zum Formular und den Zollbestimmungen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das japanische Zollamt.
Umfang und Inhalt der zollfreien Waren
| WAREN | MENGE | ANMERKUNG |
| Spirituosen | 3 Flaschen | 760 ml pro Flasche, ab 19 Jahren |
| Zigaretten | 400 Zigaretten | Sollte der Reisende mehrere Arten von Tabakwaren einführen, gilt eine Obergrenze von 500 g. |
| Zigarren | 100 Zigarren | |
| Sonstige | 500g | |
| Parfüm | 75 ml | ohne Eau de Cologne und Eau de Toilette |
| Sonstige Waren | sofern der Marktwert 200.000 Yen nicht übersteigt | Der Gesamtwert aller anderen Gegenstände, außer den oben aufgeführten Waren, darf 200.000 Yen nicht überschreiten. Gegenstände mit einem Marktwert von unter 10.000 Yen sind zoll- und steuerfrei und werden nicht in die Berechnung des Gesamtwertes aller mitgeführten Waren einbezogen. Für einzelne Gegenstände oder Sortimente mit einem Marktwert von über 200.000 Yen gibt es keinen Zollfreibetrag. |
Zollamt am Flughafen in Narita
http://www.customs.go.jp/english/index.htm
Quarantäne
- Pflanzen, deren Einfuhr nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten sind.
- Für Hunde ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staube-Schutzimpfung, sowie ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
- Tollwut zwischen 30 - 180 Tage vorher
- Möglicherweise bis zu 14 Tage Quarantäne
(Plant Protection Station of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Büro für Pflanzenschutz des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.pps.go.jp
(Animal Quarantine Service of Ministry of Agriculture, Forestry & Fisheries)
Abteilung für Quarantäne des Ministeriums für Landwirtschafts-, Forst- und Seefischereiwesen
http://www.maff-aqs.go.jp

